Schadensmeldungen werden von einer professionellen, unabhängigen Drittpartei bearbeitet und bewertet.

Bei Uneinigkeit über die Entscheidung zu einer Schadensmeldung ist es möglich, ein Regressverfahren über Ihre eigene Versicherung einzuleiten.

In diesem Zusammenhang können relevante Unterlagen dem Gutachter Ihrer Versicherung zur Verfügung gestellt werden. Berichte und anderes Material werden direkt zwischen den Versicherungsgesellschaften ausgetauscht.

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