Schadensmeldungen werden von einer professionellen, unabhängigen Drittpartei bearbeitet und bewertet.
Bei Uneinigkeit über die Entscheidung der Schadensmeldung ist es möglich, ein Regressverfahren über Ihre eigene Versicherung einzuleiten.
Materialien können zur Überprüfung durch den Gutachter Ihrer Versicherung bereitgestellt werden. Kunden haben das Recht, Videomaterial für den Prozess anzufordern. Berichte und ähnliche Unterlagen werden zwischen den Versicherungen ausgetauscht.
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